Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns fällt unsere Wesenbeurteilung am 06.03.2021 leider aus. Ein neuer Termin steht aktuell noch nicht fest.
Da es aktuell vermehrt zu Anfragen bzgl. der Wiederaufnahme
des Übungsbetriebes bzw. der Kurse kommt, möchten wir Euch über das Folgende informieren:
Wir sind in ständigem Kontakt mit der Hauptgeschäftsstelle
des SV und den örtlichen Behörden und somit immer auf dem aktuellen Stand bzgl. der Corona Verordnung. Diese gibt aktuell folgendes wieder: "Sport auf weitläufigen öffentlichen oder privaten
Sportanlagen, ist nur entweder alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt."
Die Vorstandschaft hat sich allerdings gegen ein Einzeltraining ausgesprochen. Gründe hierfür sind, der Schutz unserer Ausbilder, der Mitglieder, der Kursteilnehmer und der
Allgemeinheit.
Des weiteren würde ein Einzeltraining den Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten unserer ehrenamtlichen Tätigkeit sprengen.
Wir bitten um Euer Verständnis und freuen uns, wenn wir uns alle bald wieder auf dem Trainingsgelände sehen können.
Stand: 29.01.2021
Corona Hygiene-Leitlinien
Übungsbetrieb
- Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen das Vereinsgelände
nicht betreten. Wir behalten uns vor, Personen mit entsprechenden Symptomen des Platzes zu verweisen.
- Dasselbe gilt für Personen, die mit infizierten Menschen Kontakt hatten oder sich in einem
durch das BMI definierten Risikogebiet aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seitdem vergangen sind.
- Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten. Sollte dies nicht
möglich sein, muss ein Schutz durch Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen.
- Das Vereinsheim darf nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
- Teilnehmer und Gäste sind angehalten, die Toiletten nur versetzt zu betreten.
Einmalhandtücher, Seife, sowie Desinfektionsmittel sind in ausreichender Menge vorhanden.
- Aus Gründen des Infektionsschutzes wird eine Liste mit Kontaktdaten aller Anwesenden geführt,
welche gemäß §18 Corona VO verarbeitet und fristgerecht gelöscht wird. Diese Liste ist 4 Wochen aufzubewahren und im Falle einer Infektion an die zuständige Gesundheitsbehörde
weiterzuleiten.