Quelle: Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. - Hauptgeschäftsstelle
Mit dem Augsburger Modell startete der SV im Jahre 1986 eine bundesweite Initiative zur Einführung von Erziehungskursen für Hunde.
Die Idee: das Wissen und die Erfahrung der Mitglieder in Form von Kursen für Ausbildung und Erziehung an alle Hundehalter und jeden Hund, unabhängig von einer Mitgliedschaft , weiterzugeben. Beim Augsburger Modell sind deshalb Hundeliebhaber mit allen Rassen willkommen.
Heute bietet das Augsburger Modell eine praxisorientierte Hundeerziehung nach modernen Ausbildungsmethoden. Neben praktischen Übungen in Alltagssituationen wird den Teilnehmern im Verlauf des Kurses auch ein Basis-Sachkundewissen über das Verhalten des Hundes vermittelt. Unter Anleitung erfahrener Ausbilder bringen Frauchen oder Herrchen so ihren Vierbeinern das Hunde-ABC bei. Abschlussziel ist der alltassichere Familienhund.
Kursprogramm:
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnehmen kann jeder Hund, gleich welcher Rasse, mit seinem Hundeführer. Wenigstens 12 Monate alt muss ein Hund zu Beginn des Kurses sein.
Wichtig: eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Impfbuch!
Eine Mitgliedschaft des Eigentümers und/oder Hundeführers ist nicht erforderlich.
Kursdauer:
Dazu gibt es keine festen Vorgaben. Je nach örtlicher Gegebenheit können Art und Umfang eines Erziehungskurses nach dem Augsburger Modell unterschiedlich gestaltet werden.
In der Regel umfasst ein Kurs zehn bis fünfzehn Teilnehmer. Etwa 45 min. dauert eine Übungsstunde, meist einmal pro Woche. Sicher kann auch häufiger trainiert werden, doch niemals länger. Nach zehn praktischen Stunden auf dem Übungsgelände ist der Kurs normalerweise beendet.
Die Gebühr für die Teilnahme an einem Erziehungskurs nach dem „Augsburger Modell“ hängt von den örtlichen Gegebenheiten und von Art und Umfang des Kurses ab. Informationen dazu erhalten Sie direkt in der Ortsgruppe.
Zum Abschluss des Kurses wird eine Erfolgskontrolle des Gelernten durchgeführt.
Die Abschlussprüfung ist ähnlich der Begleithundprüfung. Zur Abnahme der Prüfung nach dem Augsburger Modell sind die folgenden Personen berechtigt:
- SV-Leistungsrichter
- SV-Zuchtrichter
- SV-Agility-Richter
- SV-Obedience-Richter
- Richteranwärter des SV
- Lehrhelfer
- Übungsleiter mit gültiger SV-Übungsleiterlizenz
- Ehrenrichter des SV
Zum Ablegen der Prüfung muss der Hund mindestens 12 Monate alt sein. Der Hundeführer muss keinen Sachkundenachweis erbringen (wie für die Teilnehmer einer Begleithundprüfung gemäss
BH/VT-Prüfungsordnung vorgeschrieben).
Die Teilnehmer des Augsburger Modells sollten nach erfolgreich bestandener Prüfung einen Ausweis und eine Urkunde erhalten.